Satzung
Die Grundordnung des Vereins.
Die Satzung regelt, wie der Verein arbeitet: Zweck, Mitgliedschaft, Organe, Wahlen und Beiträge. Sie wurde am 27. April 2004 beschlossen und liegt beim Amtsgericht Wittlich in der Registerakte zu VR 20790.
- Beschlossen am
- 27. April 2004
- Eingetragen am
- 20. September 2004
- Registergericht
- Amtsgericht Wittlich, VR 20790
- Vertretungsregelung
- Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein einzeln.
Die Satzung stellen wir hier in Kürze auch zum Nachlesen bereit. Bis dahin senden wir sie Interessierten gerne auf Anfrage zu.
Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Pflege und Foerderung des rheinischen Karnevals- und Fastnachtsbrauchtums in Zeltingen-Rachtig an der Mittelmosel. Dazu gehören insbesondere die Ausrichtung des Zeltinger Fastnachtsumzugs, der Reisfresser-Sitzungen und des Zeldinga Dänz Contäst sowie die Förderung des karnevalistischen Tanzsports.
Mitgliedschaft
Mitglied werden kann jede natürliche Person. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Einzelheiten zu Beitrag und Aufnahmeverfahren stehen unter Mitmachen.
Organe
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, nimmt den Kassenbericht entgegen und entscheidet über Satzungsänderungen.
Fragen zur Satzung
Mitglieder und Interessierte, die Fragen zur Satzung haben, wenden sich an den Vorstand — am einfachsten über das Kontaktformular.